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Schnellsuche

Aktuelle Lehrgänge:

Fachtrainer/-in für medizinische Fitness | MFT1 | Medicoactiv, Euskirchen
Tag 1:  18.05.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 2:  19.05.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 3:  20.05.2012 / 10:00 - 17:00
Fitness- und Gesundheitstrainer/-in B-Lizenz | FGTB98 | Academy of Sports, Backnang
Tag 1:  30.05.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 2:  31.05.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 3:  01.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 4:  02.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 5:  03.06.2012 / 10:00 - 17:00
Body Workout Trainer | BWT5 | Parador Ahrensburg, Ahrensburg
Tag 1:  02.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 2:  03.06.2012 / 10:00 - 17:00
Pilates Matwork B-Lizenz | PMB5 | Ars Vitalis, Berlin
Tag 1:  05.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 2:  06.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 3:  07.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 4:  08.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 5:  09.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 6:  10.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tae Box® B-Lizenz | TBB18 | Parador Ahrensburg, Ahrensburg
Tag 1:  07.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 2:  08.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 3:  09.06.2012 / 10:00 - 17:00
Tag 4:  10.06.2012 / 10:00 - 17:00

Fördermöglichkeiten

Ausbildungen an der Academy of Sports können finanziell gefördert und unterstützt werden. Aus diesem Grund haben wir zahlreiche staatliche und institutsinterne Fördermöglichkeiten für Sie in dieser Broschüre zusammengestellt. Lesen Sie diese Broschüre in aller Ruhe durch. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Team unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 – 589 12 54 gerne zur Verfügung.


Steuern sparen

Die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Bilden Sie sich fort und sparen Sie dabei Steuern. Diese Möglichkeit steht Ihnen zur Verfügung und muss nicht vorher beantragt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder mit dem Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt über die Höhe der Abzüge, es lohnt sich!

Zu den Kosten, welche Sie steuerlich geltend machen können, zählen Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fachliteratur, Kosten für Fahrten zu den Präsenzphasen, Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software), Übernachtungskosten (bei Präsenzteilnahme), Verpflegungskosten (bei Präsenzteilnahme) und Arbeitsgemeinschaften.

Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Lehrgangsgebühren stellen wir Ihnen jederzeit gerne aus!


Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit/ARGE bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Dieser Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der vollen Kostenübernahme (dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Kindern) für die Teilnahme an einer Weiterbildung an der Academy of Sports.

Voraussetzung für die Weiterbildungsförderung/ Maßnahme ist die Zulassung nach § 85 SGB III (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV). Die Academy of Sports ist nach AZWV staatlich zertifiziert und erfüllt diese Voraussetzungen.

Ablauf:
Die Arbeitsagentur bzw. die Arbeitsgemeinschaft (Jobcenter) am Wohnort des Antragstellers entscheidet in einem Beratungsgespräch über die Vergabe der Bildungsgutscheine.
Wird ein Bildungsgutschein ausgehändigt, muss ein besonderes Anmeldeformular – die Fernlehrgangsanmeldung mit Bildungsgutschein – ausgefüllt und mit dem gültigen Bildungsgutschein an die Academy of Sports geschickt werden.
Dieses spezielle Anmeldeformular enthält zudem alle gültigen Maßnahmennummern für die AZWV zertifizierten Lehrgänge und ist unter den Downloads verfügbar

 


Meister-BAföG

Diese Fördermaßnahme ist nur für öffentlich-rechtliche Abschlüsse, wie den Fitnessfachwirt (IHK), möglich. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen. Genaue Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info oder bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung. Telefonisch können Sie sich unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weiter informieren.

Telefon: 0800-6223634


Qualifizierungsscheck Hessen

Das Bundesland Hessen bietet Qualifizierungsschecks, mit denen die Hälfte (bis zu 500,- Euro jährlich) der Kosten für eine Weiterbildung übernommen werden. Beantragt werden kann dieser von sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmern aus Hessen, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten arbeiten und über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind.

Die Förderung erfolgt für Maßnahmen, die der Qualifizierung der Beschäftigungsfähigkeit dienen und darauf abzielen, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit vermitteln und kann daher nur bei zertifizierten Bildungsanbietern, wie der Academy of Sports eingereicht werden.

Für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose und persönliche Bildungsberatung in den Beratungsstellen Voraussetzung. Beratungsstellen hierzu finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.

Bei weiteren Fragen zu den Qualifizierungsschecks können Sie sich gerne telefonisch unter Telefon: 069 - 59799660 informieren.


QualiScheck Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz unterstützt die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung mit dem QualiScheck und übernimmt einmal im Jahr 50 % bis max. 500,- Euro Ihrer Weiterbildungskosten.

Die Ausstellung eines QualiScheck erfolgt durch eine von dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen benannte, neutrale Stelle, die RAT GmbH. Sie erhalten das Antragsformular nach kostenloser telefonischer Anfrage oder im Internet:

Telefon: 0800-5 888 432 (Montag - Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr)

E-Mail: info@QualiScheck.rlp.de

Internet: www.QualiScheck.RLP.de


Bildungsscheck NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet über die Maßnahme „Bildungsscheck“ für Sie die Möglichkeit die Hälfte Ihrer Lehrgangsgebühren, bis maximal 500,- Euro erstattet zu bekommen. Zur Gruppe der Berechtigten zählen Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen, die in einem kleinen oder mittleren Betrieb bis zu 250 Arbeitnehmern arbeiten und Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, sowie junge Existenzgründer/-innen.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Sie erhalten den Bildungsscheck nach einer Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle. Es sind über 200 Anlaufstellen zur Beratung zugelassen. Unter www.bildungsscheck.nrw.de können Sie diese in Erfahrung bringen.

Weiter Informationen erhalten Sie unter:

Telefon: 0180-3100118

Internet:
www.bildungsscheck.nrw.de


Bildungsscheck Brandenburg

Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung – individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500,- € für Ihre Lehrgangsgebühren, z.B. bei der Academy of Sports. Der Anteil des Eigenanteils variiert von 10 – 30 %, je nach Lehrgangsart und Ihren persönlichen Voraussetzungen.

Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Bitte beachten Sie: ERST bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen, DANN zur Weiterbildung anmelden!

Das Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH berät Sie gerne unter:

Telefon: 0331 6002-333

Internet: www.bildungsscheck.brandenburg.de


Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten

Beinahe jedes Bundesland bietet eigene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Die jeweiligen Ministerien legen Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen selbst fest, weshalb eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen bestehen.

Damit Sie einen vollständigen und aktuellen Überblick erhalten, hat die Bundesregierung eine Förderdatenbank eingerichtet, welche über das Internet zugänglich ist.

Hier finden Einzelpersonen, Unternehmen, Existenzgründer und Verbände umfangreiche Informationen über alle Fördermöglichkeiten der Kommunen, Städte, Zweckverbände, Bundesregierung, Landesregierung und EU.

Weiter Informationen unter: www.foerderdatenbank.de

 

Bildungsprämie

Die Bundesregierung fördert Weiterbildung im Rahmen der Bildungsprämien durch einen Prämiengutschein. Dieser gilt für Erwerbstätige, deren zu versteuernden Jahreseinkommen derzeit 20.000,- Euro (oder 40.000,- Euro bei gemeinsam Veranlagten)nicht übersteigt. Sie erhalten den Gutschein in Höhe von max. 500,- Euro, wenn Sie mindestens die gleiche Summe selbst für Ihre Weiterbildung aufbringen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Service- und Programmstelle Bildungsprämie
beim Projektträger im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0800 2623 - 000 oder im Internet: www.bildungsprämie.info (Beratungsstellen)


Weiterbildungsfinanzierung für Kurzarbeiter

Für alle Beschäftigten in Kurzarbeit, wie z. B. Saisonkurzarbeiter oder im Baugewerbe, hat die Bundesregierung neue Fördermöglichkeiten geschaffen. So können Zwangspausen verstärkt genutzt werden, um sich weiterzubilden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Betriebsgröße und Art der Weiterbildung. Die Weiterbildung kann auch im eigenen Betrieb mit eigenem Personal stattfinden.

Ansprechpartner für Arbeitgeber ist die zuständige Agentur für Arbeit oder der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.

Telefon: 01801 – 6644666 (3,9 Cent/Minute)


Bildungsurlaub

In allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung, sofern Sie seit mindestens 6 Monaten eine Vollzeitbeschäftigung ausüben.

Die Einzelheiten (Voraussetzungen, Dauer, usw.) sind in Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub auch als Bildungsfreistellung bezeichnet. Der Bildungsurlaub muss in der Regel 4 – 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden.

Genaue Informationen hierzu finden Sie unter www.bildungsurlaub.info oder bei Ihrer Landesregierung.


Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Bereits während der Wehrdienstzeit können Sie Ihren Einstieg in das zivile Berufsleben vorbereiten. Durch Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen, die der Berufsförderungsdienst anbietet, können Sie bereits vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen und zusätzliche Qualifikationen erwerben. Soldaten auf Zeit oder Grundwehrdienstleistende können die Lehrgangsgebühren bis zu 100% finanziert bekommen. Durch die Umsatzsteuerbefreiung der Academy of Sports fallen keine weiteren Kosten für Sie an.

Eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr ist Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung gewährt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bfd.bundeswehr.de


Sonderprogramm WeGebAu

Mit diesem Sonderprogramm möchte die Agentur für Arbeit gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer in Unternehmen unterstützen.

Förderung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren

Dieser Zuschuss gilt für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern. Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Innerhalb dieser Weiterbildung müssen allgemeine, Arbeitsmarkt verwertbare, Kenntnisse vermittelt werden.

Förderung für Ungelernte und Geringqualifizierte

Hier werden Weiterbildungen gefördert, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder mit einem verbands- oder branchenübergreifendem Zertifikat abschließen.

Es bestehen zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  1.     Die Erstattung der Weiterbildungskosten
  2.     Einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte

Über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 0 18 01/66 44 66*, erreichen Sie direkt den Arbeitgeber-Service in Ihrer Region. *Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend

 

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Weiterbildungsstipendium (vgl. www.bmbf.de)

Weiterbildungsstipendium

Seit 1997 koordiniert die SBB im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Stipendienprogramm 'Begabtenförderung berufliche Bildung', jetzt 'Weiterbildungsstipendium'.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Stipendien werden von Kammern und zuständigen Stellen (duale Ausbildungsberufe) oder von der SBB direkt (Gesundheitsfachberufe) vergeben.

Ziele des Weiterbildungsstipendiums sind die Nachwuchsförderung, die Sicherung des Fachkräftebedarfs, der Einstieg ins lebensbegleitende Lernen sowie die Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung.


a) für Gesundheitsfachberufe

Die SBB fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:

  •  fachbezogene berufliche Qualifikationen
  •  fachübergreifende Themen
  •  berufsbegleitende Studiengänge


Hierfür gibt es bis zu 6.000 EUR in maximal drei Jahren - bei einem Eigenanteil von 10 % pro Fördermaßnahme.

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen;
  • Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser

oder

  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.


Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die
Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.


b) für duale Berufe

Die Kammer/zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.


Hierfür gibt es bis zu 6.000 EUR in maximal drei Jahren - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder
Weiterbildung bei der Kammer/zuständigen Stelle beantragt werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser

oder

  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder

  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.


Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die
Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.


Aufstiegsstipendium

Im Sommer 2008 startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung das neue Programm 'Aufstiegsstipendium', das besonders leistungsfähige Berufserfahrene bei einem ersten Hochschulstudium unterstützt. Das Aufstiegsstipendium ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative 'Aufstieg durch Bildung'. Die SBB ist mit dem Aufbau und der Durchführung des Programms beauftragt.

Ziele des Aufstiegsstipendiums sind die weitere Qualifizierung von Fachkräften, die Unterstützung eines Studiums insbesondere für beruflich besonders Begabte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sowie die Steigerung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • eine dem Abschluss der Ausbildung anschließende Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn,
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder

  • durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers,
  •  noch kein Hochschulabschluss. Für bereits Studierende gilt: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich.


Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.


Kontakt und weitere Informationen
www.aufstiegsstipendium.de
aufstieg@sbb-stipendien.de

SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Lievelingsweg 102 - 104
53119 Bonn

Tel.: 0228 / 6 29 31-43
Fax: 0228 / 6 29 31-40


Academy of Sports - Förderung

Sollten Sie Interesse an mehreren Lehrgängen haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein individuelles Bildungspaket zusammen zu stellen. Buchen Sie mehrere Lehrgänge gleichzeitig, verstehen wir dies als Bildungspaket. Sie können bis zu 20 % pro Lehrgang sparen. Stellen Sie sich Ihre Lehrgänge individuell nach Ihren Vorstellungen zusammen.

Sie erhalten für ein individuelles Bildungspaket

  •     ab 1.000 Euro 5 % Rabatt
  •     ab 1.500 Euro 10 % Rabatt
  •     ab 2.000 Euro 15 % Rabatt
  •     ab 3.000 Euro 20 % Rabatt


Studenten, Schüler, Auszubildende, Geringverdiener, Erwerbslose und Rentner

Wir möchten jedem die Möglichkeit auf Weiterbildung geben, deshalb bieten wir diesen Personengruppen eine Ermäßigung von 5 % auf die Lehrgangsgebühr an.


Online-Variante bei Fernlehrgängen

Sie können entscheiden, ob Sie Ihre Lehrskripte im Internet über unseren Online Campus oder per Post erhalten möchten. Bei der online-gestützten Variante erhalten Sie 5 % Rabatt auf den gewählten Fernlehrgang. Sie erhalten Ihr Lehrskript dann nicht per Post, sondern können dies in einem geschützten Bereich im Online Campus herunterladen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken.

Hinweis: ein online-gestützte Absolvieren ist nicht bei jedem Fernlehrgang möglich.

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